Zeichnung der drei Hildener Kirchen

Unterrichtung der Gemeinde gem. §4 und §5 der Amtstrachtverordnung

Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Einführung der Mantelalbe ab 31.03.2024 beschlossen.

Das Tragen der Albe ist den Dienerinnen und Dienern am Wort gemäß der Amtstrachtverordnung zu jedem Gottesdienst in eigenem Ermessen gestattet.

Bei ökumenischen Gottesdiensten ist der Talar zu tragen.

Die liturgische Kleidung gem. §5 der Amtstrachtverordnung kann bei allen Andachten und Gottesdiensten getragen werden. Die Entscheidung darüber trifft der oder die für die Andacht oder den Gottesdienst verantwortliche Liturg oder Liturgin.

Die weiße Mantelalbe mit Stola kann von nicht ordinierten Diakoninnen oder Diakonen in Andachten und Gottesdiensten als liturgische Kleidung gem. §5 getragen werden.